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coming soon >>> Glow Up im Mai 2024 | Mehr Hintergrund-Optionen | Der Bereich auf und vor der Bühne wird neu gestaltet.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Atelier Novae, sowie erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen in diesem Zusammenhang.

§ 1 Buchung / Buchungsbestätigung

Sämtliche Buchungen müssen über unser Buchungssystem unserer Webseite www.ateliernovae.de getätigt werden.
Können wir das Atelier im gewünschten Zeitraum anbieten, werden wir eine Bestätigung sowie die Rechnung per E-Mail zusenden. Mit dem Erhalt der Buchungsbestätigung, sowie nach erfolgter Zahlung (siehe Zahlungsbedingungen) ist die Buchung rechtskräftig.

§ 2 Zahlungsbedingungen

Durch den Eingang der Zahlung, erhält die Buchung seine Gültigkeit. Die Nichtzahlung gilt als Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung. Eine (anteilige) Rückzahlung der Gebühr aufgrund verfrühter Beendigung des Projektes erfolgt grundsätzlich nicht.

§ 3 Miete

Die vereinbarte Miete richtet sich nach der aktuellen Preisliste.

Es gilt der gebuchte Zeitraum, welcher vom Kunden einzuhalten ist. Eine Verlängerung ist nur mit Rücksprache möglich, sofern das Studio noch nicht belegt ist. Jede (auch unabgesprochene) Verlängerung wird lt. aktueller Preisliste nachberechnet.

Eine (anteilige) Rückzahlung der Gebühr aufgrund verfrühter Beendigung des Projektes erfolgt grundsätzlich nicht.

§ 4 Studio

Das Studio wird von uns in einem ordentlichen und sauberen Zustand mit vollständigem Inventar übergeben. Sollten während dem Aufenthalt Mangel auffallen, so ist der Kunde dazu verpflichtet Atelier Novae unverzüglich in Kenntnis zu setzen. Der Kunde haftet für die von ihm verursachten Schäden am Mietobjekt, dem Inventar (z.B. kaputtes Geschirr), Schäden am Fußboden oder am Mobiliar.

Das Inventar ist schonend und pfleglich zu behandeln und nur für den Verbleib im Atelier vorgesehen. Der Kunde haftet auch für das Verschulden seiner begleitenden Personen. Entstandene Schäden durch höhere Gewalt sind hiervon ausgeschlossen. Bei vertragswidrigem Gebrauch des Ateliers, wie Untervermietung, Überbelegung, Störung des Hausfriedens etc. kann der Vertrag fristlos gekündigt werden und der Kunde muss somit das Atelier sofort verlassen. Der bereits gezahlte Buchungsbetrag bleibt dabei bei Atelier Novae.

§ 5 Aufenthalt

Eine Untervermietung/ Überlassung des Studios an Dritte ist nicht erlaubt. Der Kunde erklärt sich den Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der Hausordnung von Atelier Novae einverstanden. Die Einverständniserklärung erfolgt mit der Zahlung.

Bei Verstößen gegen die AGB´s oder die Hausordnung ist Atelier Novae dazu berechtigt, die Buchung sofort und fristlos zurückzuziehen. Ein Rechtsanspruch auf Rückzahlung der Buchungsgebühr oder eine Entschädigung besteht nicht.

§ 6 Rücktritt/Stornierung

Es besteht die Möglichkeit einer kostenlosen, einmaligen Verschiebung der Buchung. Diese muss spätestens 24 Stunden vorher angekündigt und ein Ersatztermin, sofern dieser noch frei ist, innerhalb von 14 Tagen genannt werden. Der neue Termin muss innerhalb der nächsten 3 Monate stattfinden. Eine zweite Verschiebung ist gegen Aufpreis von 100,- € (netto) möglich.

Bei einem Rücktritt ab 30 Tagen vor dem Buchungstag ist der Kunde verpflichtet, einen Teil des vereinbarten Preises als Entschädigung zu zahlen. Eine Stornierung muss schriftlich erfolgen. Die Bearbeitungsgebühr beträgt 25,- €. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Zeit bis zum Buchungstag und ergibt sich wie folgt:

Bis zu 30 Tagen vor dem Buchungstag kostenlos.

Bis zu 14 Tage vor dem Buchungstag 50% des vereinbarten Preises.

Bis zu 2 Tage vor dem Buchungstag 75% des vereinbarten Preises.

1 Tag vor Buchungstag oder Nichtanreise 100% des vereinbarten Preises.

§ 7 Rücktritt durch Atelier Novae

Im Falle einer Absage von unserer Seite, in Folge höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer Umstände (wie z.B. bei Unfall oder Krankheit) sowie andere nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung unmöglich machen; beschränkt sich die Haftung auf die Rückerstattung der Kosten. Bei berechtigtem Rücktritt entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz – eine Haftung für Anreise- und Hotelkosten wird nicht übernommen.

§ 8 Haftung des Anbieter

Atelier Novae haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die ordentliche Bereitstellung des Studios. Eine Haftung für eventuelle Ausfälle bzw. Störungen in Wasser- oder Stromversorgung, Internet, sowie Ereignisse und Folgen durch höhere Gewalt sind hiermit ausgeschlossen.

§ 9 Gestattung zur Nutzung eines Internetzugangs mittels WLAN, Gefahren und Haftungsbeschränkung

Atelier Novae unterhält einen Internetzugang. Er gestattet dem Kunden für die Dauer seines Aufenthaltes im Studio eine Mitbenutzung des WLAN-Zugangs zum Internet.
Atelier Novae gewährleistet nicht die tatsächliche Verfügbarkeit, Geeignetheit oder Zuverlässigkeit des Internetzuganges für irgendeinen Zweck. Er ist jederzeit berechtigt, für den Betrieb des WLANs ganz, teilweise oder zeitweise weitere Mitnutzer zuzulassen und den Zugang des Kunden ganz, teilweise oder zeitweise zu beschränken oder auszuschließen, wenn der Anschluss rechtsmissbräuchlich genutzt wird oder wurde, soweit Atelier Novae deswegen eine Inanspruchnahme fürchten muss und dieses nicht mit üblichen und zumutbaren Aufwand in angemessener Zeit verhindern kann. Atelier Novae behält sich insbesondere vor, nach billigem Ermessen und jederzeit den Zugang auf bestimmte Seiten oder Dienste über das WLAN zu sperren (z.B. gewaltverherrlichende, pornografische oder kostenpflichtige Seiten).

Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass das WLAN nur den Zugang zum Internet ermöglicht, Virenschutz und Firewall stehe nicht zur Verfügung. Der unter Nutzung des WLANs hergestellte Datenverkehr erfolgt unverschlüsselt. Die Daten können daher möglicherweise von Dritten eingesehen werden. Atelier Novae weist ausdrücklich darauf hin, dass die Gefahr besteht, dass Schadsoftware (z.B. Viren, Trojaner, Würmer, etc.) bei der Nutzung des WLANs auf das Endgerät gelangen kann. Die Nutzung des WLANs erfolgt auf eigene Gefahr und auf eigenes Risiko des Kunden. Für Schäden an digitalen Medien des Kunden, die durch die Nutzung des Internetzuganges entstehen, übernehmen wir keine Haftung, es sei denn, die Schäden wurden von uns und/ oder seinen Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

§ 10 Hausordnung

  • Der Kunde ist zur Einhaltung der Hausordnung verpflichtet. Von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr gilt die Nachtruhe. Um Störungen zu vermeiden, sind Audiogeräte/Soundboxen auf Zimmerlautstärke einzustellen.
  • Das gesamte Mobiliar des Studios muss am Buchungsende wieder auf „Parkposition“ gestellt werden.
  • Das Atelier ist nach Ablauf der Buchungszeit besenrein, wie vorgefunden, zu hinterlassen.
  • Das Geschirr, Gläser, usw. sind zu reinigen bzw. in die Geschirrspülmaschine zu stellen und diese einzuschalten. Der Müll wird in die vorgesehenen Behälter entleert. Falls das Atelier nicht wie erwünscht hinterlassen wird, kann dies in Rechnung gestellt werden.
  • Die Einnahme von Lebensmitteln und Getränken sind ausschließlich in der Küche gestattet. 
  • Für die Dauer der Überlassung des Studios ist der Kunde verpflichtet, bei Verlassen des Studios Fenster (außer angekippt) und Türen geschlossen zu halten.
  • Im gesamten Studio gilt ein allgemeines Rauchverbot! Verstöße werden mit einer Vertragsstrafe in Höhe von 1.000,-€ Netto berechnet.
  • Für das gesamte OG/Studio bestehen wir, zum Schutz des aufwändig renovierten Bodens, auf den Verzicht von Straßenschuhen. Hausschuhe/Schuhe für Innenräume können entweder mitgebracht oder vor Ort ausgeliehen werden. Models tragen für Bilder bitte gereinigte Schuhe.
  • Atelier Novae hat ein jederzeitiges Zutrittsrecht zum Studio, insbesondere bei Gefahr im Verzug. Auf die schutzwürdigen Belange des Kunden ist bei der Ausübung des Zutrittsrechts angemessen Rücksicht zu nehmen.
  • Das Mitbringen von Tieren jedweder Art ist im Atelier nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung durch Atelier Novae erlaubt. Werden Tiere ohne vorherige Zustimmung untergebracht, kann diese eine Reinigungspauschale in Rechnung stellen.
  • Es ist jederzeit Rücksicht auf die Nachbarn zu nehmen.

§ 11 Gerichtsstand

Für etwaige Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht Tübingen zuständig.